Wir möchten auf die nächste Veranstaltung von Tuntonia e.V. und dem Marburger Referat für Homosexualität, Kultur und Wissenschaft und hinweisen: „Frei und gleich an Würde und Rechten geboren“
Eine Diskussionsveranstaltung mit Volker Beck. 16.11.2011, 19.30 Uhr, historischer Rathaussaal. Markt 1, Marburg. „homo-, bi- trans- und interesexuelle Frauen und Männer im Grundgesetz vor Benachteiligung schützen!“
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Dem Grundgesetz ist es egal, ob man eine Frau oder Mann ist oder unsere Sprache einen bayerischen oder türkischen Akzent hat. Auch die Frage, ob, wo und welchen Gott man anbetet ist Teil unsere geschützten Freiheit. Dennoch sind homosexuelle Frauen und Männer ebenso wie bisexuelle, transsexuelle oder intersexuelle Menschen rechtlichen und gesellschaftlichen Diskriminierungen ausgesetzt. Als Konsequenz aus der nationalsozialistischen Verfolgungs- und Selektionspolitik hatte sich der Parlamentarische Rat 1948/49 dafür entschieden, neben dem allgemeinen Gleichbehandlungsgebot des Artikels 3 Absatz 1 GG in Art. 3 Absatz 3 zu verankern: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Damals vergaß man zwei im nationalsozialistischen Deutschland systematisch verfolgte Personengruppen: Behinderte und Homosexuelle. Im Rahmen der Überarbeitung des Grundgesetzes nach der Angliederung der DDR wurde das Verbot der Benachteiligung aufgrund der Behinderung aufgenommen. Die LGBT-Community wartet auf ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz vergeblich. Zuletzt wurde eine Ergänzung des Grundgesetzes im Januar 2011 abgelehnt. Für unser Grundgesetz ist Artikel 3 elementar. Er definiert das grundsätzliche Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz. Doch die Politik, die sich daraus ableitet, ist nicht immer vom Gedanken der Gleichwertigkeit geprägt. Ausgrenzung, beispielsweise für den Islam oder Sinti und Roma, ist Teil bundesrepublikanischer Realität. Mit diesen Verhältnissen geben wir uns nicht zufrieden. In meiner Rede möchte ich die Frage aufwerfen, ob die Verfassungswirklichkeit und Gesellschaft tatsächlich reflektieren, dass wir alle frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind, wo das nicht so ist und was wir konkret verändern müssen. (Volker Beck)
Das autonome Schwulen-Trans*-Queer-Referat im AStA der JLU wünscht viel Spaß und hofft darauf, dass auch Personen, die sich nicht (nur) als Frauen oder Männer definieren, und weitere Identitäten Berücksichtigung finden.